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Kostenübernahme

Wir helfen Ihnen bei der Kostenübernahme!

Erstattet werden 800,00 bis zu 1.200,00 Euro für einen elektrisch höhenverstellbaren Schreibtisch und in seltenen Fällen bis zu 480,00 Euro für einen Bürostuhl (Fürsorgepflicht des Arbeitgebers).
Wenn Sie an einem ergonomischen Bürostuhl interessiert sind, können Sie alternativ uns kontaktieren für ein persönliches Angebot. Schreiben Sie einfach eine eMail an info@dorsalo.de oder rufen Sie uns an unter 06691-779 22 90.
 

Welche Institutionen bezuschussen den Kauf?

Die Deutsche Rentenversicherung

Voraussetzungen:

  • Personen, die 15 Beitragsjahre nachweisen
  • Personen, bei denen die Arbeitshilfe als medizinische Leistung zur Rehabilitation notwendig ist (Ziel: Erhalt der Arbeitsfähigkeit)

Folgende Unterlagen müssen dazu eingereicht werden:

  • Antragsformular (bekommen Sie von der Rentenversicherung)
  • Kostenvoranschlag eines Fachhändlers (bekommen Sie von uns info@dorsalo.de)
  • Ärztliches Attest, bzw. Krankenhaus-Bericht mit Empfehlung eines dreidimensional beweglichen, federnden Stuhles oder höhenverstellbaren Schreibtisches
  • Prospektunterlagen des Produktes (bekommen Sie von uns)

WICHTIG: der Antrag muss VOR dem Kauf gestellt werden, sonst erlischt der Anspruch!

Krankenkasse

Gelegentlich gibt es auch positive Übernahmebescheide von Krankenkassen. Dazu war bisher immer die Verordnung eines Arztes über einen "dreidimensional beweglichen, federnden Stuhl" oder eines höhenverstellbaren Schreibtisches sowie ein weitsichtiger Sachbearbeiter bei der Krankenkasse erforderlich. Eine Nachfrage kann sich hier lohnen!

Arbeitsagenturen

Wenn Sie Leistungen der Arbeitsagenturen beziehen, besteht die Möglichkeit, dass diese Ihren ergonomischen Schreibtisch oder Stuhl bezuschussen oder die Kosten komplett übernehmen. Somit können Sie die Bezuschussung auch bekommen, wenn Sie noch nicht über 15 Beitragsjahre verfügen (die von der Rentenversicherung gefordert sind). Gerade bei Wiedereingliederungen ist dies sinnvoll.

Integrationsamt

Das Integrationsamt kommt bei Menschen mit Behinderungen für die Kosten auf. In der Regel muss ein anerkannter Behinderungsgrad von 50% vorliegen, damit eine Förderung erfolgt.

Berufsgenossenschaften

Die Berufsgenossenschaften kommen bei Arbeits- oder Wegeunfällen für die Kosten auf.

Möglichkeiten für „gesunde“ Arbeitnehmer

Unsere Erfahrungen zeigen, dass viele Arbeitgeber im Rahmen Ihrer Verantwortung für die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter und im Zusammenhang mit einem qualifizierten gesundheitlichen Betriebsmanagement bereit sind, in die Ergonomie am Arbeitsplatz zu investieren, um die  Leistungsfähigkeit und Motivation ihrer Mitarbeiter zu steigern und den Krankenstand sowie die Arbeitsunfähigkeitskosten zu senken. Sprechen Sie mit Ihrem Chef! Oder melden Sie sich für ein persönliches Angebot eines ergonomischen Bürostuhls direkt bei uns.

Sie haben Fragen zu den Förderungsmöglichkeiten? Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gern: Tel. 06691-779 22 90 oder per eMail an info@dorsalo.de.



Ihr dorsalo.de Ansprechpartner

  
Servicehotline:
06691 - 779 22 90
  
E-Mail-Kontakt:
info@dorsalo.de
  
Erreichbarkeit:
Mo-Fr: 8:30-18 Uhr


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0 66 91 / 779 22 90
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